02 Oktober 2006

unbedingt lesenswert

Der Bildblog.

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Die Beschwerdekammer sprach "Bild" eine Missbilligung aus.
Das war praktisch für "Bild", denn eine Missbilligung ist für die Zeitung folgenlos. Insbesondere werden Missbilligungen – anders als Rügen – vom Presserat nicht veröffentlicht. Sie erscheinen nur (im Fall der 13-Jährigen jetzt, also mit eineinhalbjähriger Verspätung) in dessen "Jahrbuch", allerdings ohne Angabe der jeweiligen Zeitung. Wer nicht weiß, dass die Geschichte der "traurigen deutschen Kinder" von Phuket in "Bild" stand, kann die Missbilligung nicht der Zeitung zuordnen.
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allerlei interessantes, das einem nochmal deutlich macht, was man an dem Blatt hat.